Wenn etwas angerechnet wird, bedeutet das, dass du eigentlich eine bestimmte Leitung erbringen musst, aber die Möglichkeit hast, einen Teil dieser geforderten Leistung auf einem anderen Weg als ursprünglich vorgesehen zu erbringen.
Studenten müssen, um ihr Studium abschließen zu können, Prüfungen über bestimmte Fächer ablegen. Einige Studenten haben davor aber möglicherweise ein anderes Studium absolviert, und haben bereits dort vieles gelernt, was im aktuellen Studium auf dem Lehrplan steht. In so einem Fall können sie sich das eine oder andere Fach des aktuellen Studiums anrechnen lassen.
Das heißt: Sie müssten eigentlich eine bestimmte Leistung erbringen, die z.B. darin besteht, das Fach Orchideenzucht zu belegen und dann darüber eine Prüfung ablegen. Wenn eine Studentin aber nachweisen kann, dass sie davor schon Orchideen gezüchtet hat, kann die Studiengangsleitung beschließen, dass sie dieses Fach nicht absolvieren muss. Ihr wird das Fach Orchideenzucht angerechnet.
Beim Autokauf ist es dasselbe: Du musst eigentlich eine bestimmte Leistung erbringen um das Auto zu bekommen, du musst nämlich einen bestimmten Preis dafür bezahlen (angenommen 15.000,00 Euro). Du hast aber bereits ein altes Auto, das du verkaufen willst. Der Händler würde dir das alte Auto abkaufen, aber nur, wenn du das neue Auto bei ihm kaufst. Und dafür bietet er dir 5.000 Euro. Diese 5.000 Euro zahlt er dir aber nicht aus. Er zieht sie vom Preis des neuen Autos ab. Er rechnet dir also den Wert des alten Autos an.
Deine Frage, ob mit den 5.000 Euro der geschätzte Wert des alten Autos, oder der Preisnachlass vom neuen gemeint ist, läuft also darauf hinaus, dass beides dasselbe ist. Das alte Auto ist 5.000 Euro wert, und dieser Wert wird an den Kaufpreis des neuen Autos angerechnet, also von der eigentlich zu erbringenden Leistung abgezogen.