§49 der Rechtschreibregeln:
Bei Ableitungen von mehreren Eigennamen, von Titeln und Eigennamen oder von einem mehrteiligen Eigennamen setzt man einen Bindestrich.
dort werden die Beispiele
die kant-laplacesche Theorie (Kant und Laplace),
der de-costersche Roman (de Coster),
die gräflich-rienecksche Güterverwaltung (Graf Rieneck)
die Kant-Laplace’sche Theorie (Kant und Laplace),
der de-Coster’sche Roman (de Coster),
die Gräflich-Rieneck’sche Güterverwaltung (Graf Rieneck)
aufgeführt. Die Beispiele (2) und (5) lassen sich direkt auf deines übertragen.
Folglich sind nur
- von-neumannsche Ordnungszahlen und
- von-Neumann'sche Ordnungszahlen
vollkommen richtig. Zwischen diesen beiden richtigen Schreibweisen sehe ich keine Präferenz. Die andern sind natürlich falsch und daher "nicht zu bevorzugen" ;) .
Aus purer Verlegenheit das "von" wegzulassen wie in manchen deiner Beispiele kommt wohl überhaupt nicht in Frage - der Mann heißt nunmal "von Neumann" und nicht anders.
Die Groß- und Kleinschreibung ergibt sich aus Regel 62:
Kleingeschrieben werden adjektivische Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch, außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird, ferner alle adjektivischen Ableitungen mit anderen Suffixen.